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Verleihbedingungen

1. Alle in unseren letztgültigen Mietpreislisten genannten Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer in EURO pro Gerät und Tag.

1.1 Für langfristige Mieten bieten wir Ihnen Pauschalpreise.

1.2 Pro Steh- Probe- Transporttage werden 50 % der Tagesmiete verrechnet.

1.3 Jede Lampe- Halogen oder sonstige Gasentladungslampen, die während der Mietdauer beschädigt oder unbrauchbar werden, werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso Beschädigungen oder Verlust von Geräten und deren Zubehör, sowie Kabel so ferne sie nicht ordnungsgemäß aufgerollt retourniert werden.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keine Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an, Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe bis zur Rückgabe an den Auslieferungsort.

3. Die Höhe der Mietpreise richtet sich nach unseren jeweils gültigen Mietpreislisten. Die Preise gelten ab Lager. In der Miete sind die Kosten für Hin- und Rücktransport nicht inbegriffen und werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.

4. Für Geräte, die vor 12 h mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen; das gleiche gilt, falls die Geräte nicht vor 12 Uhr mittags zurückgegeben werden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Geräte gegen alle Risken für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen uns gegenüber einzustehen hat, zu versichern.

6. Eine Haftung durch uns besteht auch dann nicht, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte während der Vertragszeit Schäden entstehen. Dies gilt auch hinsichtlich der von uns zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte.

7. Der Mieter ist verpflichtet, uns alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen.

8. Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dürfen sie nur im österreichischen Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Sinngemäß gilt dies auch bei unseren Arbeitskräften.

9. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages sind wir berechtigt, die Leihmiete für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

10. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen prompt nach Retournierung der Ware fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, werden von uns Verzugszinsen verrechnet.

11. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung und Rücklieferung vereinbart worden ist. Der Abschluss von Versicherungen durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und auf Kosten des Bestellers.

12. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Verleih- bzw. Mietvertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

13. Im übrigen gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreichs".

14. Der Besteller bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich, von diesen Verleih- und Lieferbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfange einverstanden zu sein.

Montagebedingungen